Anamnesebogen

Kommen Sie zu einer verordneten Heilmassage?

Bitte kommen Sie 10 min vor Therapiebeginn
oder füllen Sie den Anamnesebogen im Vorfeld aus und nehmen Sie diesen ausgedruckt mit.

Dokumentationspflicht

Eine Dokumentationspflicht Ihrer Krankenhistorie
ist im Rahmen einer Heilmassage gesetzlich verpflichtend.

Die Dokumentation wird nach Behandlungsende 10 Jahre aufbewahrt.

Zahlung

Die Bezahlung nach jeder Therapieeinheit erfolgt vor Ort.

Nach Beendigung der Behandlungsserie
bekommen Sie eine Sammelrechnung ausgestellt,
welche Sie für eine Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Holen Sie sich Ihr Geld zurück

Folgen Sie diesen Schritten:

Schritt 1

Verordung für Heilmassage bei Ihrem Arzt einholen

Schritt 2

Verordnung von Ihrer Gesundheitskasse bewilligen lassen

Schritt 3

Behandlung erhalten

Schritt 4

Bewilligte Verordnung samt der Rechnung mit den darauf vermerkten Behandlungsterminen einreichen

Bitte nehmen Sie Ihre bewilligte Verordnung sowie aktuelle Befunde zum Ersttermin mit.
HIER können Sie im Vorfeld den Anamnesebogen herunterladen und ausfüllen,
dies ist auch direkt in der Praxis möglich (dafür bitte 10 Minuten vor Therapiebeginn einberechnen)
 

Sie sind privat versichert?

Wenn Sie über Zusatz- oder Privatversicherungen verfügen: erkundigen Sie sich über die abgedeckten Leistungen. Die meisten unserer Kunden sind überrascht vom Leistungs- Portfolio ihrer Versicherungspartner.

Sie sind selbständig?

Der Gesundheitshunderter der SVS unterstützt Sie jährlich mit einer Fördersumme von 100 €. 

Laden Sie sich das Antragsformular Hier herunter.